Hamburg grüsst die Schiffe, die auf der Elbe den Hafen ansteuern oder Richtung Meer fahren, mit einem Flaggenaufzug und mit Musik (
Schiffsbegrüßungsanlage Willkomm-Höft). Die Stadt Basel heisst die Touristen, die auf den Hotelschiffen ankommen, willkommen mit dem Spruch "Architekten sind Mörder".
Seit Wochen prangt der gesprayte Spruch auf der Fassade einer Liegenschaft neben der Dreirosenbrücke am Rhein. Unübersehbar. Die Liegenschaft ist gemäss Grundbuch (
Basler Geoportal) in öffentlichem Besitz; mit andern Worten: Sie gehört der Stadt.
Wie bei jeder Botschaft gibt es einen Sender und einen Empfänger. Der Sender (lassen wir es der Einfachheit halber bei der männlichen Einzahl) hat einen einfachen, grammatikalisch korrekten Satz formuliert und als Mitteilung abgesetzt. Sachlich ist die Aussage unhaltbar, ja verunglimpfend. Über den Urheber erfahren wir, dass er erhebliche Risiken in Kauf genommen hat (Polizei, Absturz). Dies, um seine Mitteilung an einem äussert auffälligen Ort mit grosser Beachtung zu plazieren. Er scheint sein Handwerk zu verstehen, die Typographie ist angemessen und regelmässig. Der Schriftzug unterscheidet sich von andern derartigen Mitteilungen dadurch, dass sie weder lustig noch ironisch noch unverständlich erscheint, sondern zornig. Was den Zorn verursacht hat, wissen wir nicht.
Empfänger der Botschaft sind die Bewohner und Besucher der Stadt. Seit Wochen können sie die Aussage "Architekten sind Mörder" zur Kenntnis nehmen, wenn sie am Kleinbasler Ufer promenieren. Zweifellos sind darunter auch Architekten und Behördenmitglieder. Viel anfangen können sie mit der Botschaft wohl nicht. Ist es eine Reaktion auf die Räumung einer besetzten Liegenschaft? Eine künstlerische Intervention zur bevorstehenden Art?
Die lokalen Medien sind nicht hilfreich, Artikel über den Schriftzug sind nicht zu finden.
Im Gespräch sind solche zornigen Aussagen bekannt, sie können auch sofort entschärft werden. "Beruhige dich." oder "Das geht zu weit." Bei Sprayerein ist die Zurücknahme etwas aufwändiger. Der Verursacher selber wird sie nicht entfernen. Intervenieren müsste die städtische Verwaltung. Aber sie tut es ganz offensichtlich nicht.
Mein Freund, der Strafrechtler meint, dass der Schriftzug für Architekten ehrenrührig ist und den Tatbetand eines Ehrverletzungsdelikts erfüllt. Da Delikte auch durch Unterlassen begangen werden können, käme sogar die Stadt (bzw. der Regierungsrat) als Täter in Frage, weil sie den Schriftzug nicht entfernt. Das wäre allerdings nur so, wenn sie eine rechtliche Pflicht dazu, eine sog. Garantenstellung hätte. Nun, mein Freund meint, die Stadt hat eine solche Pflicht mindestens aufgrund der allgemeinen Polizeigeneralklausel, die sagt, dass der Staat alles zu unternehmen hat, um Delikte zu vermeiden (solange es verhältnismässig ist - muss man heute immer beifügen!). Die Stadt darf es also nicht dulden, dass eine ganze Berufsgruppe durch einen eindeutigen Schriftzug - und erst noch auf einem ihrer eigenen Gebäude - in strafrechtlich relevanter Weise beleidigt wird.
Eigentlich sollte man eine Strafanzeige gegen den Regierungsrat erstatten. Vorher solte man die Regierung vielleicht darauf aufmerksam machen, weil sie nicht alles sieht und ihre Beamten ihr nicht alles sagen oder sie die Bürger nicht hört?
Vielleicht sollte man dem Regierungsrat eine Frist setzen, bis wann man die Entwfernung des Schriftzugs erwartet - und dann Strafanzeige! Wie lange soll die Frist sein? Bis zum 1. Juni, wenn das Stimmvolk nach dem Wunsch des Regierungsrats zum Bau der Messehalle ja sagen soll? Bis zum 7. Juni, wenn die Euro losgeht und ganz viele Gäste aus aller Herren Länder nach Basel kommen und sehen, was die Stadt wirklich für ein Verhältnis zu den Architekten hat, eine Stadt wohlverstanden, die angeblich stolz darauf ist, dass sie weltberühmte Architekten beheimatet?